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OLG Hamm, 05.11.1999 - 9 U 157/98 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 20.03.1998 - 8 O 228/95
- OLG Hamm, 05.11.1999 - 9 U 157/98
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.04.1963 - VI ZR 170/62
Auszug aus OLG Hamm, 05.11.1999 - 9 U 157/98
Deshalb mußte nach den Umständen auch davon ausgegangen werden, daß die Angriffe des Vaters der Klägerin noch nicht beendet waren, daß vielmehr mit weiteren Beleidigungen zu rechnen war (vgl. BGH VersR 1963, 730).Der Senat verkennt nicht, daß gegenüber einem ehrverletzenden Angriff allein durch Worte nur ausnahmsweise eine tätliche Abwehr die erforderliche Verteidigung ist (vgl. BGH VersR 1963, 730 BayObLG NJW 1991, 2031).
- BGH, 24.07.1979 - 1 StR 249/79
Überschreiten der Grenzen der erforderlichen Verteidigung bei Einsatz eines …
Auszug aus OLG Hamm, 05.11.1999 - 9 U 157/98
Ein solches Ausweichen oder Zurückweichen ist jedenfalls dann im Interesse der Vermeidung körperlicher Verteidigungshandlungen nicht geboten, wenn dies in der Öffentlichkeit oder von den Beteiligten als schmähliche Flucht aufgefaßt würde (vgl. BGH NJW 1980, 2263). - BayObLG, 28.02.1991 - RReg. 5 St 14/91
Notwehr gegen Ehrangriffe; Erforderlichkeit der Verteidigung gegenüber dem …
Auszug aus OLG Hamm, 05.11.1999 - 9 U 157/98
Der Senat verkennt nicht, daß gegenüber einem ehrverletzenden Angriff allein durch Worte nur ausnahmsweise eine tätliche Abwehr die erforderliche Verteidigung ist (vgl. BGH VersR 1963, 730 BayObLG NJW 1991, 2031).